Ratgeber 15.12.2021

Bundesregierung streicht KfW-55 Förderung

Seit dem 01.07.2021 ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Diese beinhaltet, insbesondere im Hausbaubereich, die Förderung von Neubauten mit KfW-55, KfW-40 sowie KfW-40+ Standard mit attraktiven Darlehen oder Tilgungszuschussmodellen.

Die Bundesregierung stellt die KfW-55 Förderung zum 31.01.2022 ein.

Die Bundesregierung hat am 22.09.2021 zusätzliche energetische Maßnahmen für den Gebäudesektor beschlossen. Mit diesem Beschluss erfolgt die ersatzlose Streichung des KfW-55 Programms für den Neubau. Insbesondere sollen diese Maßnahmen dazu beitragen, die im Jahr 2020 entstandene Ziellücke hinsichtlich der CO2-Reduzierung im Gebäudesektor zu schließen. Mit diesen Maßnahmen soll der Klimaschutz im Gebäudebereich verbessert und die Treibhausgasemission reduziert werden.

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Klimaschutz im Gebäudebereich

Dieser Beschluss beinhaltet unter anderem die bereitgestellten Fördergelder verstärkt in besonders CO2-sparende Investitionen zu leiten. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung beschlossen in den Programmen 261/262 (Wohngebäude Kredit Sanierung, Neubau, Kauf) sowie 461/462 (Wohngebäude Zuschuss Komplettsanierung, Bau und Kauf eines Effizienzhauses) folgende Förderstandards für Neubauvorhaben nicht mehr anzubieten:

  • Effizienzhaus/gebäude 55 (KfW 55)
  • Effizienzhaus/gebäude 55 Erneuerbare Energien (KfW 55 EE)
  • Effizienzhaus/Gebäude 55 Nachhaltigkeit (KfW 55 NH)

Die Streichung betrifft die Kredit- sowie die Zuschussvariante.

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Die Einreichung von Anträgen für KfW-55, KfW-55 EE sowie KfW-55 NH ist noch bis zum 31.01.2022 möglich.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie noch von der Förderung für Ihr KfW55-Haus profitieren wollen.

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