Ratgeber 28.01.2022

Die wichtigsten Antworten zum Förder-Stopp bei Neubauten

Am 24.01.2022 wurde mit sofortiger Wirkung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Bisher erhielten Bauherren bzw. Käufer für den Neubau eines energiesparenden Hauses oder für die Sanierung zum Effizienzhaus entweder einen günstigen Kredit mit Tilgungszuschuss oder einen Zuschuss, der blanko ausgezahlt wurde. Pro Wohneinheit waren das mehrere zehntausend Euro zusätzlich für den Neubau bzw. die Sanierung.

Anträge von der KfW werden nicht mehr bewilligt

Als Grund für den Stopp wurde die enorme Antragsflut der letzten Wochen insbesondere in Bezug auf die zum 31.01.2022 auslaufende KfW-55 Förderung, genannt. Dies führte zu einer Ausschöpfung der vom Bund für die BEG bereitgestellten Haushaltsmittel. Die BEG musste daher auch angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltsführung gestoppt werden. Allein im Zeitraum November 2021 bis 24.01.2022 sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. EUR Fördervolumen eingegangen.

Für viele Immobilienkäufer und -Besitzer ist das sehr ärgerlich, zumal diese ihre Finanzierung mit den Fördermitteln kalkuliert haben. Auch die Branche ist in heller Aufregung: „Die Entrüstung ist groß über die Politik der Kommunikation und der Vorgehensweise der Bundesregierung, an der auch eine grüne Partei maßgeblich beteiligt ist, die den ökologischen Bau vorantreiben will“.

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Was genau wurde gestoppt?

Mit dem 24. Januar wurde die Neubauförderung des Effizienzhauses/ Effizienzgebäudes 55 (EH55) endgültig und mit sofortiger Wirkung eingestellt, teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit. Das heißt, dass die KfW Tilgungszuschüsse oder direkt ausgezahlte Zuschüsse für neu gebaute Häuser, die höchs­tens 55 Prozent der Energie eines vergleich­baren Stan­dard­hauses verbrauchen, nicht mehr bewilligt werden. Grundsätzlich wäre die Frist ohnehin zum 31.01.2022 ausgelaufen, mit der hohen Antragsflut hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz anscheinend nicht gerechnet.

Hinzu kommt, dass auch die Förderungen für Sanierungen sowie die Neubauförderung für das Energieeffizienzhaus 40 gestoppt wurden.

Warum erfolgte solch ein kurzfristiger Stopp?

In den vergangenen Jahren wurden Änderungen in den Förderprogrammen in der Regel mehrere Monate im Voraus angekündigt und mit entsprechenden Übergangsfristen versehen. Dass in diesem Fall der Förderstopp so kurzfristig verkündet wurde, war für Bauherren, Immobilieneigentümer, Bauunternehmen und Banken allesamt ein Schock. Viele Kunden haben mit dem Geld gerechnet, das im schlimmsten Fall jetzt gar nicht zur Auszahlung kommt.

Das Wirtschaftsministerium erklärt zum abrupten Stopp lediglich, dass das im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung zu einem regelrechten Ansturm auf die Förderung geführt habe. Dieser extreme Anstieg von Förderanträgen für EH55-Neubauten allein im Januar 2022 habe dazu geführt, dass die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Milliarden Euro bereits jetzt ausgeschöpft seien. Auch wurde scharfe Kritik an der Vorgänger-Regierung geübt mit der Begründung, dass mit dem sogenannten Effizienzhaus 55 ein Standard mit Steuergeldern gefördert werde, der sich am Markt längst durchgesetzt habe.

Wann wird die Förderung „EH40“ wieder aufgenommen?

Das Bundeswirtschaftsministerium unter Führung von Robert Habeck teilt mit, dass auch über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten „vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarf anderer Programme in der Bundesregierung“ zügig entschieden werden soll.

Die neue Bundesregierung will die Förderung und die gesetzlichen Standards für Neubauten neu ordnen. Unter diesem Gesichtspunkt soll als neuer gesetzliche Mindeststandard (derzeit gilt noch das GEG 2020) im Neubau der EH55-Standard umgesetzt werden.

Fördermittel sollen zukünftig dort gezielt eingesetzt werden, wo die CO2-Einsparung am höchsten sei, also im Schwerpunkt bei Sanierungsmaßnahmen.

Was passiert mit eingegangenen Anträgen, die noch nicht bewilligt wurden?

Die beteiligten Ministerien haben sich am 01.02.2022 darauf geeinigt, dass Anträge vor dem Förderstopp am 24.01.2022 nach den alten Kriterien bearbeitet werden sollen.

Zum Zeitpunkt des Stopps lagen bereits Anträge i.H.v. 7,2 Milliarden Euro vor. Es standen nach Regierungsangaben aber nur noch 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Nach derzeitigem Stand gehen alle BauherrenInnen, die nach dem Förderstopp und vor Monatsende noch Anträge stellen wollten, leer aus. Die Bundesregierung verhandelt aber über Programme, die die bisherigen Förderungen ersetzen sollen.

Kann ich jetzt trotzdem bauen?

Wir, die CIOS. Neubau-Lotsen sagen ganz klar: „Ja können Sie!“

Der aktuell gültige Mindestneubaustandard ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), vergleichbar mit dem alten KfW-70 Standard. Da die neue Bundesregierung, der Meinung ist, dass sich der EH55 am Markt durchgesetzt hat, ist hier jedoch geplant, dies „rasch“ als gesetzlichen Mindeststandard im Neubau zu verankern.

Unsere Empfehlung als CIOS Neubau-Lotsen ist aktuell ganz klar: Wenn Sie günstig bauen wollen, nutzen Sie den Mindeststandard nach dem GEG. Wenn Sie jedoch dem zukünftigen energetischen Standard entsprechen wollen, holen Sie sich Angebote für ein KfW-55 Haus ein.

Sie sparen damit bares Geld, da KfW-40/40+ mehreren (zehn)tausend EURO zusätzlich kostet, die zukünftige Förderung wesentlich geringer ausfallen wird und außerdem ist die Zeit nicht auf der Seite der Bauherren, die Baupreise steigen jährlich um mehrere Prozent. Damit wird auch ein etwaiger Zuschussvorteil neutralisiert.

Am Markt herrscht derzeit eine hohe Verunsicherung ob und wie die neue Förderung für KfW-40/40+ gestaltet wird. Es ist davon auszugehen, dass die Förderung generell überarbeitet wird. Wir rechnen mit verschärften Bedingungen und wesentlich geringeren Fördersummen.

Heizkostenersparnis* im Vergleich zum GEG Hausstandard:

EH55

EH40 EH40+

Ca. 20%

(ca. 120€ pro Jahr)

Ca. 35%

(ca. 190€ pro Jahr)

Ca. 70%

(ca. 410€ pro Jahr)

 

Mehrkosten Hausbau* im Vergleich zum GEG Hausstandard:

EH55 EH40 EH40+
Ca. 10.000 €Ca. 40.000 €Ca. 65.000 €

 

*zugrunde gelegt ist der Energiebedarf sowie die Hauskosten eines durchschnittlichen EFH mit 140 m², individuelle Abweichungen möglich je nach Energieverbrauch und Hausanbieter. Zu berücksichtigen sind noch die Reparatur- und Wartungskosten für Lüftungsanlage, Speichersysteme und LW-Pumpe zwischen 200 € - 600 € pro Jahr / KfW-40+ unter Berücksichtigung von Stromeinspeisevergütung.

 

 

Wir, als CIOS. Neubau-Lotsen, können durch unsere sehr guten und engen Bankenverbindungen sowie unserer individuellen Finanzierungskonzepte passende Lösungen anbieten, um auch ohne KfW-55 Förderung, im Rahmen Ihrer Wunschrate, Ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.

Sprechen Sie uns, für alternative Finanzierungsangebote und Sonderkontingente von unseren Finanzierungspartnern, an.

Sie erreichen uns unter Tel.: 04441 926720 oder per Mail: service@cios-bank.de

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