Risikolebensversicherung
Diese Form der Lebensversicherung deckt gegen geringe Beitragszahlung ausschließlich das Sterbefall- und/ oder Invaliditätsrisiko für einen bestimmten Zeitraum ab. Bei Ablauf des Vertrages wird keine Leistung fällig. Die Risikolebensversicherung dient ausschließlich dazu die Hinterbliebenen im Falle des Todes abzusichern.
Insbesondere bei Familien mit kleinen Kindern ist eine Todesfallabsicherung des Ernährers empfehlenswert. Für Ehepaare gibt es die Möglichkeit die Risikolebensversicherung auf 2 Leben abzuschließen. Hier wird die Versicherungssumme nur einmal, bei Tod des Erststerbenden fällig. Danach erlischt der Vertrag.
Restschuldversicherung
Für die Absicherung von Darlehen, zum Beispiel zur Baufinanzierung, ist eine Restschuldversicherung geeignet. Bei Tod der versicherten Person wird die Auszahlung zur Ablösung der Schulden verwendet. Das Todesfallkapital passt sich an die noch offene Restschuld an. Der Todesfallverlauf entwickelt sich genau wie die Restschuld des Darlehens bei vorgegebenem Zins, anfänglichem Darlehensbetrag und Laufzeit. Aufgrund der fallenden Versicherungssumme ist sie meistens günstiger als eine Risikolebensversicherung.