Altersversorgung

    3 Schichten-Modell:

    Unter dem Vorsitz des Experten Bert Rürup ließ die Bundesregierung 2004 das neue Konzept für die Altersvorsorge in Deutschland entwerfen. Die Umsetzung des Konzepts mündete in dem so genannten 3-Schichten Modell, das seit dem 01.01.2005 in Kraft getreten ist:

    Gesetzlich Rentenversicherung

    Jeder Arbeiter und jeder Angestellte ist kraft Gesetzes pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Jeder Versicherte muss einen Teil seines Einkommens als Beitrag an die Rentenversicherung zahlen. Grundlage der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Generationsvertrag: Die gegenwärtigen Erwerbstätigen zahlen mit ihren Beiträgen die Renten der aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Generation.

    Private Basis Rente

    Die Rürup Rente (Basis Rente) ist vor allem für Selbständige gedacht, die ansonsten für ihre Beitragszahlung in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten könnten. Allerdings hat diese Art der Rente einige Nachteile: die Basis Rente darf nicht auf einmal in einer Summe ausgezahlt werden, sondern nur in monatlichen Raten und das frühestens ab dem 60. Lebensjahr; stirbt der Versicherte frühzeitig ist das gesamte Ersparte verloren; außerdem kann nur an den Versicherten selber ausgezahlt werden; des Weiteren darf die Basis Rente nicht beliehen, veräußert oder vererbt werden. Auf der anderen Seite hat sie den Vorteil, dass weder das Sozialamt, noch die Agentur für Arbeit auf die Rürup Rente zurückgreifen können.

    Betriebliche Altersvorsorge

    Die Betriebliche Altersvorsorge bietet dem Arbeitnehmer einen entscheidenden Vorteil gegenüber den anderen Altersvorsorgeprodukten: Sie wird aus dem Bruttoeinkommen finanziert und bietet Steuervorteile und Sparmöglichkeiten bei den Sozialbabgaben. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht einen Teil seines Gehaltes in die Betriebliche Altersvorsorge zu investieren und von den Vergünstigungen zu profitieren. Dabei kann der Arbeitnehmer zwischen 5 verschiedenen Durchführungswegen der Betrieblichen Altersvorsorge wählen: Direktversicherung, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktzusage.

    Riester Rente

    Die Riester Rente ist eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Man zahlt während des aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan oder eine Fonds, als Extra erhält man staatliche Zulagen und Steuerfreibeträge.

    Private Rentenversicherung

    Die private Rentenversicherung zahlt Ihnen zu einem bestimmten Zeitpunkt eine lebenslange monatliche Rente bzw. können Sie sich auch für eine einmalige Kapitalauszahlung entscheiden. Alle Menschen, die über ein geregeltes Einkommen verfügen, sollten über eine private Rentenversicherung verfügen.