Unfallversicherung
Jeder Mensch benötigt eine individuell zugeschnittene private Unfallversicherung – egal in welcher familiären, wirtschaftlichen oder beruflichen Situation er sich befindet.
Ohne diese würde ein Unfallgeschädigter nur die Erwerbsminderungsrente vom Staat erhalten (bei voller Erwerbminderung: 709 € und bei teilweiser Erwerbsminderung 384 €, Stand 2004).
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Fehlt nur eines dieser Vorraussetzungen, liegt kein Unfall vor. Zusätzlich definieren die Versicherungsbedingungen meistens einen erweiterten Unfallbegriff für Fälle, in denen wegen erhöhter Kraftanstrengung, ohne äußere Einwirkung, an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen oder Bänder zerreißen.
Die Kernleistung der Unfallversicherung zielt auf die finanzielle Absicherung im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit hin.
Die Unfallversicherung ersetzt durch eine Kapitalzahlung und/ oder Rente im Falle einer Unfallinvalidität den Verlust der Arbeitskraft oder ermöglicht z.B. den behindertengerechten Umbau des Hauses.
Die Leistung aus der Unfallversicherung soll den Einkommensverlust der fehlenden Arbeitskraft durch den Unfall ersetzten und somit den finanziellen Ruin vermeiden.
Außerdem können weitere Leistungen wie z.B. Bergungskosten, Genesungskosten, Krankenhaustagegeld, kosmetische Operationen, Übergangsleistungen, Todesfallleistung, Tagegeld und Kurkostenbeihilfe mit eingeschlossen werden.