Berufsunfähigkeitsversicherung

    Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

    Wenn der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, dann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente, zusätzlich zu den sonstigen Sozialleistungen. Das Risiko berufsunfähig zu werden wird oftmals unterschätzt. Etwa jeder 3. Arbeiter und jeder 5. Angestellte wird vor dem Rentenalter berufs- oder erwerbsunfähig. Der Verlust der Arbeitskraft kann schmerzhafte finanzielle Folgen mit sich bringen.

    Die Ursachen für Berufsunfähigkeit sind außerordentlich vielfältig, u. a. können das sein: Herz-/ Kreislauferkrankungen, orthopädische Beschwerden, Krankheiten an Nerven und Psyche, Tumorerkrankungen sowie inner Krankheiten.

    Die gesetzliche Sozialversicherung bietet bei Invalidität, wenn überhaupt nur einen Basisschutz, grob gilt hier:

    • bei Berufsunfähigkeit werden ca. 27 %, und bei Erwerbsunfähigkeit ca. 40 % des Bruttoeinkommens gezahlt
    • Berufsanfänger, die noch keine 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, bekommen kein Leistung

    Die Unfallversicherung bietet einen umfassenden Schutz, da sie sowohl Unfall- als auch Krankheitsfolgen abdeckt.