Wohngebäudeversicherung

    Wer ein Haus besitzt, benötigt eine Wohngebäudeversicherung, da der Wert des Gebäudes so hoch ist, dass der Verlust die Existenz bedrohen kann. Die Wohngebäudeversicherung schützt gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden am Gebäude. Der Versicherungsschutz umfasst alle im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude.

    Auch Gebäudezubehör und –bestandteile sind mitversichert. Diese sind ins Gebäude hinzugefügte Sachen oder verbaute Materialien, dass durch den Einbau seine Eigenständigkeit aufgegeben hat. Damit sind alle die Sachen gemeint, die man beim Auszug nicht ohne weiteres mitnehmen kann z. B. Fenster und Türen.

    Außerdem sind i.d.R. mitversichert nicht serienmäßig hergestellte Einbaumöbel und Küchen, Klingel und Briefkastenanlagen und Müllboxen. Bei der Fremdfinanzierung von Wohngebäuden ist eine Wohngebäudeversicherung oftmals unbedingt notwendig. Sie wird von Geldgebern (z.B. Banken) üblicherweise zusätzlich zur Grundschuld verlangt (Sicherungsbestätigung). Im Schadensfall haben Hypothekengeber gegenüber den Gebäudeversicherern einen vorrangigen Anspruch auf Auszahlung der Entschädigung.

    Zusätzlich kann in die Wohngebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung eingeschlossen werden. Diese leistet eine Entschädigung für die versicherte Sache im Falle der Überschwemmung des Versicherungsortes, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und evtl. Vulkanausbrüchen.