Wohn-Riester

    Wer wird gefördert?

    • Alle Rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer
    • Beamte, Richter, Berufssoldaten
    • Landwirte, sowie mitarbeitende Familienangehörige
    • Rentenversicherungspflichtige Selbständige
    • Bezieher von Kranken- oder Arbeitslosengeld
    • Erwerbsunfähige
    • Kindererziehende (3 Jahre)
    • Wehr- und Zivildienstleistende
    • Ehepartner von unmittelbar begünstigten Personen
    • 400 € - Jobber

    Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

    • Anspruch auf Riester-Rente
    • Die Immobilie wurde nach dem 31.12.2007 erworben oder fertig gestellt
    • Die Immobilie dienst als Hauptwohnsitz im Inland
    • Das Darlehen ist bis zum Endalter 68 getilgt

    Wie wird gefördert?

    Förderbeträge seit 2008:

    • Jährlich bis zu 154 € Grundzulage
    • Jährlich bis zu 185 € Kinderzulage für vor 2008 geborene Kinder
    • Jährlich bis zu 300 € Kinderzulage für ab 2008 geborene Kinder
    • Einmalig 200 € Extrazulage für Förderberechtigte unter 25 Jahren

    Anspruch der Zulage ist unabhängig vom Einkommen

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