Fördergelder der Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Wer wird gefördert?
Alle Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und
mindestens 1 Kind haben oder
zu denen ein schwer behinderter Angehöriger (Grad der Behinderung mind. 50) gehört. Hierbei kann es sich auch um einen Einpersonenhaushalt handeln.
Was wird gefördert?
Der Neubau von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung
Der Ersterwerb schlüsselfertiger Eigenheime oder Eigentumswohnungen vom Bauträger zur Selbstnutzung (innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung)
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?
Es müssen mindestens 10 % der Gesamtkosten aus Eigenmitteln erbracht werden, davon mindestens die Hälfte mit eigenen Geldmitteln (Eigenkapital) oder durch ein lastenfreies Grundstück
Die wirtschaftliche Existenzgrundlage darf durch die Belastung nicht gefährdet sein, d.h. die Tragbarkeit der Belastung muss auf Dauer gesichert werden
Einhaltung der Einkommensgrenzen
Energieeffiziente Bauweise
Welche Fördermodelle gibt es?
Es gibt 2 Fördermodelle:
Modell A, für Haushalte, deren Einkommen innerhalb der Einkommensgrenze liegt
Modell B, für Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze um maximal 40 % überschreitet
Wie hoch sind die Darlehen?
Modell A:
Bis zu 115.000,00 € (richtet sich nach der Anzahl der Kinder und dem Bauort)
Starterdarlehen 12.000,00 €
Modell B:
Bis zu 95.000,00 € (richtet sich nach der Anzahl der Kinder und dem Bauort)
Welche Konditionen gelten für die Darlehen?
Zinsen:
Modell A: In den ersten 5 Jahren zinsfrei
Modell B: In den ersten 5 Jahren 2 % p.a.
Tilgung:
Baudarlehen: 1 % zuzüglich ersparter Zinsen
Starterdarlehen: 5 % zuzüglich ersparter Zinsen
Verwaltungskosten:
Einmalig: 0,4 % (werden bei Auszahlung einbehalten)
Laufend: 0,5 % p.a.
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