Fördergelder der Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen

    Wer wird gefördert?

    Alle Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen
    einhalten und

    • mindestens 1 Kind haben oder
    • zu denen ein schwer behinderter Angehöriger (Grad der Behinderung mind. 50) gehört. Hierbei kann es sich auch um einen Einpersonenhaushalt handeln.

    Was wird gefördert?

    • Der Neubau von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung
    • Der Ersterwerb schlüsselfertiger Eigenheime oder Eigentumswohnungen vom Bauträger zur Selbstnutzung (innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung)

    Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

    • Es müssen mindestens 10 % der Gesamtkosten aus Eigenmitteln erbracht werden, davon mindestens die Hälfte mit eigenen Geldmitteln (Eigenkapital) oder durch ein lastenfreies Grundstück
    • Die wirtschaftliche Existenzgrundlage darf durch die Belastung nicht gefährdet sein, d.h. die Tragbarkeit der Belastung muss auf Dauer gesichert werden
    • Einhaltung der Einkommensgrenzen
    • Energieeffiziente Bauweise

    Welche Fördermodelle gibt es?

    Es gibt 2 Fördermodelle:

    • Modell A, für Haushalte, deren Einkommen innerhalb der Einkommensgrenze liegt
    • Modell B, für Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze um maximal 40 % überschreitet

    Wie hoch sind die Darlehen?

    Modell A:

    • Bis zu 115.000,00 € (richtet sich nach der Anzahl der Kinder und dem Bauort)
    • Starterdarlehen 12.000,00 €

    Modell B:

    • Bis zu 95.000,00 € (richtet sich nach der Anzahl der Kinder und dem Bauort)

    Welche Konditionen gelten für die Darlehen?

    Zinsen:

    • Modell A: In den ersten 5 Jahren zinsfrei
    • Modell B: In den ersten 5 Jahren 2 % p.a.

    Tilgung:

    • Baudarlehen: 1 % zuzüglich ersparter Zinsen
    • Starterdarlehen: 5 % zuzüglich ersparter Zinsen

    Verwaltungskosten:

    • Einmalig: 0,4 % (werden bei Auszahlung einbehalten)
    • Laufend: 0,5 % p.a.

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