Kinderreiche Haushalte in Abhängigkeit von der Anzahl und dem Alter der zum Haushalt gehörenden Kinder
Was ist förderfähig?
Neubau bzw. Erstbezug von selbst genutztem Wohneigentum
Ausbau/ Umbau oder Erweitung bei selbst genutztem Wohneigentum
Kauf und Erwerb im Zusammenhang mit Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
das Einkommen muss innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegen
die derzeitigen Wohnverhältnisse müssen unzureichend sein
die Belastung muss auf Dauer tragbar sein
Nachweis, dass der Erwerb eines Grundstücks bzw. Erbbaurechts gesichert ist
Die Eigenleistungen sollen 15 % der Gesamtkosten betragen
Es muss sicher gestellt werden, dass eine angemessene Unterbringung des Haushaltes gewährleistet ist
Wie wird gefördert?
Beim Neubau bzw. Erstbezug können zunächst zinslose Darlehen in Abhängigkeit von der Anzahl und dem Alter der zum Haushalt gehörenden Kinder zur Verfügung gestellt werden:
Für Haushalte mit 2 Kinder: (wenn 1 Kind nicht älter als 15 Jahre ist)
35.000,00 €
5.000,00 € für jedes weitere Kind
Energiesparende Bauweise:
5.000,00 € (KfW 40-Haus, KfW 55-Haus oder KfW-70 Haus)
Welche Konditionen gelten?
Zinsen:
1. – 10. Jahr 0 %
ab dem 11. Jahr 4 %
Tilgung:
2 %
Verwaltungskosten:
Vom Darlehensursprungsbetrag 0,5 %
Nach Tilgung der Hälfte des Darlehens 0,25 %
Bearbeitungsentgelt:
Generell 1 % des Darlehensbetrages
Download-Center
Willkommen in unserem Download-Center. Hier stehen die wichtigsten Dokumente für Sie zum download bereit.