Fördergelder der NBank

    Wer kann Anträge stellen?

    Antragsberechtigt sind

    • Kinderreiche Haushalte in Abhängigkeit von der Anzahl und dem Alter der zum Haushalt gehörenden Kinder

    Was ist förderfähig?

    • Neubau bzw. Erstbezug von selbst genutztem Wohneigentum
    • Ausbau/ Umbau oder Erweitung bei selbst genutztem Wohneigentum
    • Kauf und Erwerb im Zusammenhang mit Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

    • das Einkommen muss innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegen
    • die derzeitigen Wohnverhältnisse müssen unzureichend sein
    • die Belastung muss auf Dauer tragbar sein
    • Nachweis, dass der Erwerb eines Grundstücks bzw. Erbbaurechts gesichert ist
    • Die Eigenleistungen sollen 15 % der Gesamtkosten betragen
    • Es muss sicher gestellt werden, dass eine angemessene Unterbringung des Haushaltes gewährleistet ist

    Wie wird gefördert?

    Beim Neubau bzw. Erstbezug können zunächst zinslose Darlehen in Abhängigkeit von der Anzahl und dem Alter der zum Haushalt gehörenden Kinder zur Verfügung gestellt werden:

    Für Haushalte mit 2 Kinder: (wenn 1 Kind nicht älter als 15 Jahre ist)

    • 35.000,00 €
    • 5.000,00 € für jedes weitere Kind

    Energiesparende Bauweise:

    • 5.000,00 € (KfW 40-Haus, KfW 55-Haus oder KfW-70 Haus)

    Welche Konditionen gelten?

    Zinsen:

    • 1. – 10. Jahr 0 %
    • ab dem 11. Jahr 4 %

    Tilgung:

    • 2 %

    Verwaltungskosten:

    • Vom Darlehensursprungsbetrag 0,5 %
    • Nach Tilgung der Hälfte des Darlehens 0,25 %

    Bearbeitungsentgelt:

    • Generell 1 % des Darlehensbetrages

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