Konditionen
Unsere Konditionen werden täglich an die aktuelle Entwicklung der Geld- und Kapitalmärkte angepasst.
Für Sie als Darlehennehmer ist der Service der CIOS® Bank- und Immobilienberatung kostenfrei.
Und wie finanziert sich dann die CIOS® Bank- und Immobilienberatung?
Für die Prüfung und Abwicklung Ihres Darlehensgesuches berechnen wir dem finanzierenden Institut je nach Aufwand eine Servicegebühr. Aufgrund der hohen Qualität und Effizienz unserer Abläufe sowie der elektronischen Abwicklung ist diese Servicegebühr für das Finanzierungsinstitut jedoch erheblich geringer als z.B. die Abwicklung in der eigenen Bankfiliale.
Der Nominalzins gibt die Höhe der Verzinsung Ihres Darlehens an und dient der Berechnung der von Ihnen an den Darlehensgeber zu zahlenden Zinsrate. Im Gegensatz zum Nominalzins berücksichtigt der gemäß Preisangabenverordnung auszuweisende Effektivzins preisbestimmende Faktoren aus dem regelmäßigen Kreditverlauf.
Preisbestimmende Faktoren sind der Nominalzinssatz, Bearbeitungsgebühren, Tilgungssatz, -beginn und –höhe, Zins- und Tilgungsverrechnungstermine sowie der Auszahlungskurs.
Diese Faktoren werden bei der Berechnung auf die vereinbarte Zinsfestschreibungszeit verteilt. Das Ergebnis ist der Effektivzins, der die Gesamtkosten des Darlehens pro Jahr in Prozent angibt und Ihnen als theoretische Vergleichsgröße dient.
Sie können nun mit Hilfe des Effektivzinses Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibungszeit vergleichen. Hierfür müssen in den jeweiligen Angeboten allerdings alle preisbestimmenden Faktoren bis auf den Nominalzins identisch sein.
Da Ihnen die Berechnungsfaktoren aber leider nicht immer genannt werden, ist ein Preisvergleich über den Effektivzins nur bedingt möglich.
Erschwert wird der Vergleich auch durch eine Reihe weiterer Kosten, die nicht im Effektivzins berücksichtigt sind, wie z.B. die Kosten für ein Wertgutachten, Bereitstellungszinsen und Kontoführungsgebühren. Wir würden Ihnen daher empfehlen, neben dem Effektivzins, auch die weiteren Kosten für das von Ihnen gewünschte Darlehen eingehend zu prüfen.
Die monatliche Rate können Sie nach folgender Formel berechnen:
Jährliche Rate = Darlehensbetrag x (Nominalzins + Tilgungssatz) / 100
Monatliche Rate = Darlehensbetrag x (Nominalzins + Tilgungssatz) / 1200
Beispiel: Darlehensbetrag: 250.000 €; Nominalzins: 5%; Tilgungssatz: 1%
Jährliche Rate: 250.000 € x (5+1)/100 = 15.000 €
Monatliche Rate: 250.000 € x (5+1)/100/12 = 1250 €
Die Laufzeit eines Darlehens beschreibt den Zeitraum vom Vertragsabschluss bis zur vollständigen Rückzahlung.
Bei einer Tilgung von 1% beträgt die Laufzeit Ihres Darlehens zwischen 30 und 35 Jahren, während sie sich bei einer Tilgung von 2% auf 25 bis 28 Jahre verkürzt.
Je höher die Tilgung des Darlehens, desto kürzer ist die Laufzeit.
Der Nominalzinssatz wird üblicherweise für einen Zeitraum zwischen 5 bis 20 Jahren fest vereinbart (Zinsfestschreibungszeit), danach kann ein neuer Festzinsabschnitt zu den dann am Markt üblichen Konditionen vereinbart werden. Auch variable Darlehen und Cap-Darlehen sind möglich.
Während der vereinbarten Zinsfestschreibungszeit können von Ihnen Sondertilgungen in die Finanzierung eingebracht werden.
Dieses muss jedoch zwingend bereits im Rahmen unseres verbindlichen Angebotes an Sie aufgenommen werden. Für die Sondertilgungsmöglichkeiten werden in Abhängigkeit vom jeweiligen Finanzinstitut, der Zinsfestschreibungszeit und dem Beleihungsauslauf Zinsaufschläge erhoben.
Für die Sondertilgungsmöglichkeiten werden in Abhängigkeit vom jeweiligen Finanzinstitut, der Zinsfestschreibungszeit und dem Beleihungsauslauf Zinsaufschläge erhoben.
TIPP:
Zum Ende einer jeden vereinbarten Zinsfestschreibungszeit von mehr als 10 Jahren können Sie nach Ablauf von 10 Jahren das Darlehen kostenfrei zur Rückzahlung kündigen. Sie brauchen sich hierbei nur auf den § 489 BGB zu beziehen und eine Kündigungsfrist von 6 Monaten beachten.
Für Hypothekendarlehen wird generell eine Tilgung von mindestens 1% pro Jahr ab Vollauszahlung vereinbart.
Eine Aussetzung der Tilgung ist jedoch möglich, wenn Sie an den Darlehensgeber eine Kapitallebensversicherung oder einen Bausparvertrag als weitere Sicherheit anbieten. Die Bauspar- bzw. Ablaufsumme der Lebensversicherung muss mit dem Darlehensbetrag übereinstimmen.
Diese Zinsen (0,2% bis 0,25% pro Monat) werden für den Zeitraum zwischen Darlehenszusage und Auszahlung des Darlehens berechnet.
Bei Teilauszahlungen fallen die Bereitstellungszinsen lediglich für den noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag an.
Für die ersten 2 Monate bzw. 100 Tage werden von den meisten Kreditinstituten keine Bereitstellungszinsen erhoben. Auf Ihren Wunsch ist eine Verlängerung dieser Frist gegen einen Zinsaufschlag möglich. Dies lohnt sich aber nur, wenn der Zinsaufschlag geringer als der sonst von Ihnen zu zahlenden Bereitstellungszins ist.
Wird das Darlehen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen in Teilen ausgezahlt, erhebt die CIOS® Bank- und Immobilienberatung GmbH bzw. unser Bankpartner selbstverständlich keine Gebühren.
Keine. Es entstehen Ihnen weder Bearbeitungs-, Schätz- noch Kontoführungsgebühren. Selbstverständlich ist auch unsere Tätigkeit für Sie kostenfrei.