Finanzierungsvoraussetzungen

Welche Anforderungen werden an meine Einkommensverhältnisse gestellt?

Hier wird zwischen Angestellten und Selbstständigen bzw. geschäftsführenden Gesellschaftern unterschieden. Die Finanzierung von Vereinen, Firmen, .... ist nicht möglich.

Angestellte:

  • unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • keine laufende Probezeit bzw. erfolgt die Auszahlung erst nach Ablauf der Probezeit
  • Steuerfreibeträge werden entsprechend der Steuerklasse vom Gehalt abgezogen
  • Pflege-/ Erziehungsgeld, Unterhalt, 325 €-Jobs, …werden nur zum Teil berücksichtigt
  • max. 3 vermietete Immobilien

Selbstständige:

  • max. 1 Firma, die seit mind. 3 Jahren besteht und über positives Eigenkapital verfügt
  • Gewinn- und Umsatzentwicklung der letzten 3 Jahre sind stabil bzw. steigend
  • das Einkommen ermittelt sich aus der Gewinnentwicklung der letzten 2 Jahre
  • max. 3 vermietete Immobilien
Was ist der Beleihungsauslauf?

Der Beleihungsauslauf ist eine errechnete Größe. Sie stellt das Verhältnis zwischen dem Darlehen (zzgl. bestehender Vorlasten) und dem Beleihungswert des Objektes dar. Grundsätzlich gilt: Je besser der Beleihungsauslauf, desto besser die Konditionen. Beleihungsauslauf = (Gesamtdarlehen + ggf. KfW-Darlehen + ggf. bestehende Vorlasten) / Beleihungswert

Beispiel:

  • der Beleihungswert des Objektes beträgt 300.000,-- Euro
  • das Gesamtdarlehen soll 130.000,-- Euro betragen
  • außerdem soll ein KfW-Darlehen über 50.000,-- Euro in die Finanzierung eingebunden werden
  • es bestehen keine Vorlasten

Dann ist der Beleihungsauslauf:

Beleihungsauslauf = (130.000,- + 50.000,- + 0,-) / 300.000,- = 0,6 = 60%
Die günstigsten Konditionen bekommen Sie, wenn die von Ihnen gewünschte Darlehenssumme den 60%-igen Beleihungsauslauf nicht übersteigt.

Wie wird der Beleihungswert ermittelt? Wie hoch beleihen wir?

Der Beleihungswert wird durch das finanzierende Kreditinstitut festgelegt. Dieser reflektiert den Wert der Immobilien unter Würdigung der besonderen Sicherheitsbedürfnisse des Kreditinstitutes.
Dies hat zur Folge, dass der Beleihungswert Ihrer Immobilie ca. 10-15% unter den Baukosten (bei Neubau) bzw. dem Kaufpreis (bei Kauf) liegt (vgl. Immobilie als Kapitalanlage bzw. Beleihungsauslauf).
Wertsteigernde Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen werden zu max. 50% berücksichtigt. Der Darlehensbetrag darf max. 100 % des Beleihungswertes für Selbstnutzer betragen.

Immobilie als Kapitalanlage – Wie hoch beleiht die CIOS® Bank- und Immobilienberatung GmbH?

Gern möchten wir Sie durch günstige Finanzierungskonditionen bei Ihrem Vorhaben unterstützen. Zur Ermittlung des Beleihungswertes von vermieteten Immobilien wenden unsere Finanzierungspartner ggf. das Ertragswertverfahren an. Hierbei wird die jährlich nachhaltig erzielbare Kaltmiete abzüglich 25% Bewirtschaftungskosten in Abhängigkeit der Restnutzungsdauer der Immobilie (Neubau = 80 Jahre) mit einem Zins von derzeit 5% kapitalisiert.
Die Berechnung können Sie wie folgt vornehmen: (jährliche Kaltmiete - 25% Bewirtschaftungskosten) / Kapitalisierungszins x Restnutzungsdauer

In welcher Höhe sind Eigenmittel/ Eigenleistungen einzubringen?

Sie sollten einen Anteil von mind. 20% der anfallenden Neubau- oder Erwerbskosten durch Eigenkapital und/oder Eigenleistungen in die Finanzierung einbringen können. Die Eigenmittel sind zum größten Teil am Anfang einzusetzen.
Die Summe der von Ihnen geplanten Eigenleistungen sollte einen Anteil von max. 15% der Baukosten nicht übersteigen. Bei Umschuldungen bzw. Um- und Ausbauvorhaben brauchen Sie bei Stellung entsprechender grundbuchlicher Sicherheiten kein Eigenkapital einzusetzen.

Was ist bei der Finanzierung beim Kauf eines Hauses zu beachten?

Gern leisten wir durch unsere besonders günstigen Konditionen einen Beitrag zur Finanzierung des Erwerbs Ihrer Traumwohnung oder Ihres Traumhauses. Der von uns zu finanzierende Geldbetrag sollte jedoch maximal 100% des Kaufpreises des Objektes (inkl. Grundstück) betragen. Ob Sie die Immobilien nachher selbst nutzen wollen oder vermieten ist hierbei nebensächlich.

Was ist bei der Finanzierung eines Neubaus zu beachten?

Grundsätzlich finanzieren die CIOS® Bank- und Immobilienberatung GmbH jedes Neubauvorhaben für Ihr Eigenheim. Um Ihnen die günstigsten Konditionen bieten zu können sollten unser Finanzierungsbetrag jedoch maximal 100% der Herstellungskosten (inkl. Grundstückswert) betragen.
Die Finanzierung kann unabhängig davon erfolgen, ob Sie die Immobilie nachher selbst nutzen oder vermieten wollen.

Was ist bei der Finanzierung von einem Um- und Ausbau zu beachten?

Sie wollen Ihre Immobilien verschönern oder erweitern. Gern finanzieren wir bis zu 100% der Maßnahme. Achten Sie jedoch bitte darauf, dass bereits bestehende Darlehen den Objektwert vermindern. Die Summe aus bestehenden Baudarlehen und den durch uns zu finanzierenden Maßnahmen sollte 100% des Objektwertes nicht überschreiten.

Was ist bei der Umschuldung* zu beachten?

Bei Ihnen steht im Moment ein Darlehen zur Zinsanpassung an und der alte Darlehensgeber ist nicht bereit auch nur annähernd so gute Konditionen anzubieten wie wir? Schulden Sie Ihn durch von uns angebotene Darlehen um. Hierbei sollte der Finanzierungsbetrag ca. 100% des Objektwertes (inkl. Grundstück, abzüglich Vorlasten) nicht überschreiten und die vorhandenen Vorlasten max. 20% der Darlehenssumme betragen. Ob Sie die Immobilie selbst nutzen oder vermieten ist für die Finanzierungskondition nebensächlich.
*Es wird nur eine Kreditvermittlung angeboten. Eine rechtliche Beratung erfolgt nicht.

Werden auch Objekte, die aus einer Zwangsversteigerung erworben werden finanziert?

Die Finanzierung für den Erwerb einer Immobilie im Zuge der Zwangsversteigerung ist über unsere Finanzierungspartner leider nur eingeschränkt möglich. Wir können daher leider nicht immer auf den günstigsten Anbieter zurückgreifen.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die Besonderheiten hinweisen, die beim Erwerb einer Immobilie aus einem Zwangsversteigerungsverfahren zu beachten sind, wie z.B. Hinterlegung von Bargeld oder eines bankbestätigten Schecks bei erfolgter Zuschlagserteilung. Als Verkehrswert der ersteigerten Immobilie wird von unseren Finanzierungspartnern immer der Zuschlagswert festgelegt/maximal jedoch der durch Gutachten ermittelte Immobilienwert.

Können Ferienhäuser/ Wochenendhäuser beliehen werden?

Nein, leider nicht möglich.

Können Holzhäuser/ Ferienhäuser über die CIOS® Bank- und Immobilienberatung GmbH finanziert werden?

Grundsätzlich können wir Ihnen auch bei der Finanzierung von Holz- und Fertighäusern behilflich sein. Die Baufirmen sollten jedoch das RAL-Gütezeichen führen und in einem der nachfolgend genannten Verbände als Mitglied verzeichnet sein:

  • Deutscher Fertigbauverband e.V.
  • Arbeitskreis Bau-Biologie
  • Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V.
  • Deutscher Massivhaus- und Blockhausverband
  • Gütegemeinschaft Deutscher Fertigbau e. V.
  • Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V.
Können Wohnungen oder Häuser im Ausland beliehen werden?

Nein, leider nicht. Aber Sie können selbstverständlich ein Objekt im Ausland erwerben und Ihre Immobilie in Deutschland als Sicherheit zur Verfügung stellen.

Können Mehrfamilienhäuser beliehen werden?

Ja, aber das Mehrfamilienhaus darf lediglich aus max. 3 Wohneinheiten bestehen.

Können unbebaute Grundstücke beliehen werden?

Ja, die Finanzierung unbebauter Grundstücke ist über unsere Finanzierungspartner möglich. Jedoch kann es wegen der Besonderheiten zu Zinsaufschlägen kommen.

Werden auch gewerbliche Finanzierungen übernommen?

Nein, gewerblich genutzte Immobilien (z. B. Lagerhalle, Wohn- und Geschäftshaus) werden von unseren Finanzierungspartnern leider nicht als Sicherheit akzeptiert.

Wie sieht es mit Sanierung, Modernisierung und Renovierung aus?

Auch für diese Maßnahmen können Sie bei der CIOS Bank- und Immobilienberatung GmbH ein Darlehen beantragen, sofern die Kosten max. 20% des Kaufpreises bzw. des Verkehrswertes betragen.
Die Kaufpreisfinanzierung einer vom Bauträger sanierten Immobilie ist von dieser Regelung nicht betroffen. Wir bitten Sie, auch hier unsere Mindestdarlehenssumme zu beachten.

Kann ich ein Bauspardarlehen in die Finanzierung einbauen?

Sie können Ihre Bausparverträge gern in die Gesamtfinanzierung einbringen.

Bitte achten Sie bei Ihrer Finanzierungsplanung aber auf eine rechtzeitige Zuteilung Ihres Bausparvertrages, um eine fristgerechte Auszahlung sicherzustellen.

Die Bausparkassen stellen nachrangig besicherte Bauspardarlehen lediglich innerhalb der 80%igen Beleihungsgrenze zur Verfügung. Bitte klären Sie unbedingt im Vorwege, ob Ihre Bausparkasse mit einer vorrangigen Finanzierung in der von Ihnen geplanten Höhe einverstanden ist.

Ist die Finanzierung eines Erbbaurechts über die CIOS® Bank- und Immobilienberatung GmbH möglich?

Die Finanzierung eines Erbbaurechts ist möglich, wenn es sich beim Erbbaurechtsausgeber um eine öffentliche Institution handelt. Die Restlaufzeit des Erbbaurechts muss mindestens 40 Jahre betragen.

Private Erbbaurechte können über uns leider nicht finanziert werden.