| | FinanzierungsvoraussetzungenWelche Anforderungen werden an meine Einkommensverhältnisse gestellt?Hier wird zwischen Angestellten und Selbstständigen bzw. geschäftsführenden Gesellschaftern unterschieden. Die Finanzierung von Vereinen, Firmen, .... ist nicht möglich.
Angestellte:
Selbstständige:
Der Beleihungsauslauf ist eine errechnete Größe. Sie stellt das Verhältnis zwischen dem Darlehen (zzgl. bestehender Vorlasten) und dem Beleihungswert des Objektes dar. Grundsätzlich gilt: Je besser der Beleihungsauslauf, desto besser die Konditionen. Beleihungsauslauf = (Gesamtdarlehen + ggf. KfW-Darlehen + ggf. bestehende Vorlasten) / Beleihungswert
Beispiel:
Dann ist der Beleihungsauslauf:Beleihungsauslauf = (130.000,- + 50.000,- + 0,-) / 300.000,- = 0,6 = 60%Die günstigsten Konditionen bekommen Sie, wenn die von Ihnen gewünschte Darlehenssumme den 60%-igen Beleihungsauslauf nicht übersteigt. Der Beleihungswert wird durch das finanzierende Kreditinstitut festgelegt. Dieser reflektiert den Wert der Immobilien unter Würdigung der besonderen Sicherheitsbedürfnisse des Kreditinstitutes. Gern möchten wir Sie durch günstige Finanzierungskonditionen bei Ihrem Vorhaben unterstützen. Zur Ermittlung des Beleihungswertes von vermieteten Immobilien wenden unsere Finanzierungspartner ggf. das Ertragswertverfahren an. Hierbei wird die jährlich nachhaltig erzielbare Kaltmiete abzüglich 25% Bewirtschaftungskosten in Abhängigkeit der Restnutzungsdauer der Immobilie (Neubau = 80 Jahre) mit einem Zins von derzeit 5% kapitalisiert. Sie sollten einen Anteil von mind. 20% der anfallenden Neubau- oder Erwerbskosten durch Eigenkapital und/oder Eigenleistungen in die Finanzierung einbringen können. Die Eigenmittel sind zum größten Teil am Anfang einzusetzen. Gern leisten wir durch unsere besonders günstigen Konditionen einen Beitrag zur Finanzierung des Erwerbs Ihrer Traumwohnung oder Ihres Traumhauses. Der von uns zu finanzierende Geldbetrag sollte jedoch maximal 100% des Kaufpreises des Objektes (inkl. Grundstück) betragen. Ob Sie die Immobilien nachher selbst nutzen wollen oder vermieten ist hierbei nebensächlich. Grundsätzlich finanzieren die CIOS® Bank- und Immobilienberatung GmbH jedes Neubauvorhaben für Ihr Eigenheim. Um Ihnen die günstigsten Konditionen bieten zu können sollten unser Finanzierungsbetrag jedoch maximal 100% der Herstellungskosten (inkl. Grundstückswert) betragen. Sie wollen Ihre Immobilien verschönern oder erweitern. Gern finanzieren wir bis zu 100% der Maßnahme. Achten Sie jedoch bitte darauf, dass bereits bestehende Darlehen den Objektwert vermindern. Die Summe aus bestehenden Baudarlehen und den durch uns zu finanzierenden Maßnahmen sollte 100% des Objektwertes nicht überschreiten. Bei Ihnen steht im Moment ein Darlehen zur Zinsanpassung an und der alte Darlehensgeber ist nicht bereit auch nur annähernd so gute Konditionen anzubieten wie wir? Schulden Sie Ihn durch von uns angebotene Darlehen um. Hierbei sollte der Finanzierungsbetrag ca. 100% des Objektwertes (inkl. Grundstück, abzüglich Vorlasten) nicht überschreiten und die vorhandenen Vorlasten max. 20% der Darlehenssumme betragen. Ob Sie die Immobilie selbst nutzen oder vermieten ist für die Finanzierungskondition nebensächlich. Die Finanzierung für den Erwerb einer Immobilie im Zuge der Zwangsversteigerung ist über unsere Finanzierungspartner leider nur eingeschränkt möglich. Wir können daher leider nicht immer auf den günstigsten Anbieter zurückgreifen. Nein, leider nicht möglich. Grundsätzlich können wir Ihnen auch bei der Finanzierung von Holz- und Fertighäusern behilflich sein. Die Baufirmen sollten jedoch das RAL-Gütezeichen führen und in einem der nachfolgend genannten Verbände als Mitglied verzeichnet sein:
Nein, leider nicht. Aber Sie können selbstverständlich ein Objekt im Ausland erwerben und Ihre Immobilie in Deutschland als Sicherheit zur Verfügung stellen. Ja, aber das Mehrfamilienhaus darf lediglich aus max. 3 Wohneinheiten bestehen. Ja, die Finanzierung unbebauter Grundstücke ist über unsere Finanzierungspartner möglich. Jedoch kann es wegen der Besonderheiten zu Zinsaufschlägen kommen. Nein, gewerblich genutzte Immobilien (z. B. Lagerhalle, Wohn- und Geschäftshaus) werden von unseren Finanzierungspartnern leider nicht als Sicherheit akzeptiert. Auch für diese Maßnahmen können Sie bei der CIOS Bank- und Immobilienberatung GmbH ein Darlehen beantragen, sofern die Kosten max. 20% des Kaufpreises bzw. des Verkehrswertes betragen. Sie können Ihre Bausparverträge gern in die Gesamtfinanzierung einbringen. Bitte achten Sie bei Ihrer Finanzierungsplanung aber auf eine rechtzeitige Zuteilung Ihres Bausparvertrages, um eine fristgerechte Auszahlung sicherzustellen. Die Bausparkassen stellen nachrangig besicherte Bauspardarlehen lediglich innerhalb der 80%igen Beleihungsgrenze zur Verfügung. Bitte klären Sie unbedingt im Vorwege, ob Ihre Bausparkasse mit einer vorrangigen Finanzierung in der von Ihnen geplanten Höhe einverstanden ist. Die Finanzierung eines Erbbaurechts ist möglich, wenn es sich beim Erbbaurechtsausgeber um eine öffentliche Institution handelt. Die Restlaufzeit des Erbbaurechts muss mindestens 40 Jahre betragen. Private Erbbaurechte können über uns leider nicht finanziert werden. | |