Abwicklung

Geldbeschaffung, wer ist die CIOS® Bank- und Immobilienberatung GmbH?

Die CIOS® Bank- und Immobilienberatung GmbH ist hervorgegangen aus der im Jahre 1987 gegründeten CI&D - Baufinanzierung GmbH. Die Aufgabe der CI&D umfasste vor allem die Versorgung von Baukunden verschiedener Bau- und Baudienstleistungsunternehmen mit marktgerechten Finanzierungs- und Absicherungsprodukten.
Durch die weitere Erschließung neuer Geschäftsbeziehungen im Baudienstleistungs- wie auch Bauträgerbereiches und die damit verbundene Ausweitung des Versicherungs- und Finanzierungsgeschäftes legten es nahe diese Geschäftsfelder auch dem allgemeinen Publikum zugänglich zu machen.
Qualifizierte Mitarbeiter des gesamten Finanzdienstleistungssektors aus den Bereichen der Geldanlagen, Versicherungen, Baufinanzierung etc. bilden das starke Fundament der weiteren erfolgreichen Entwicklung der CIOS® Bank- und Immobilienberatung GmbH.

Welche Vorraussetzung muss ich erfüllen um eine Darlehen zu bekommen?

Bei der CIOS® Bank- und Immobilienberatung GmbH gelten keine anderen Voraussetzungen als bei anderen Anbietern. Mit Ihrem regelmäßigen Einkommen müssen Sie in der Lage sein, neben Ihren monatlichen Ausgaben die zusätzliche Belastung aus dem Darlehen zu tragen. Die als Sicherheit für Ihr Darlehen dienende Immobilie muss eine Beleihung in der von Ihnen beantragten Höhe zulassen. Sie sollten einen gewissen Teil an Eigenkapital in die Finanzierung einbringen können.
Alles Weitere können wir erst beurteilen, wenn wir die Unterlagen von Ihrem Projekt eingesehen haben.

Wie kann ich ein Darlehen bei der CIOS® Bank- und Immobilienberatung GmbH beantragen?

Wir benötigen als erstes den von Ihnen ausgefüllten Finanzierungsantrag, den Sie zusammen mit einem unserer Baufinanzierungsberater ausfüllen, sowie einige Unterlagen über die zu finanzierende Immobilie und Ihre Einkommensverhältnisse. Link zur Darlehensanfrage

Machen Sie freibleibende Angebote?

Freibleibende Angebote aufgrund brieflicher oder telefonischer Anfrage werden von uns nicht erstellt. Sie können aber Ihre Baufinanzierung Online selbst planen und prüfen, um sich anschließend ein freibleibendes Angebot auszudrucken.

Was muss alles bei der Bank vorliegen?

Alle von dem jeweils finanzierenden Institut benötigten Unterlagen sind: Details zur Eigenleistung, Objektbeschreibung, Wohnflächenberechung, Kubaturberechnung, Modernisierungsmaßnahmen und immobilienübersicher. Link zum Merkblatt Baufinanzierung

Kann das KfW-Darlehen über die CIOS® Bank- und Immobilienberatung GmbH beantragt werden?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auch KfW-Darlehen über die CIOS® Bank- und Immobilienberatung GmbH zu beantragen. Leider schließen einige unserer Kooperationspartner dies jedoch aus abwicklungstechnischen Gründen aus, so dass z.B. nicht jedes Sondertilgungsrecht zur Verfügung steht. Das heißt, wenn wir für Sie ein KfW-Darlehen vermitteln sollen, ist die Auswahl unserer Darlehensgeber eingeschränkt. In einigen Fällen können wir dann nicht immer auf den günstigsten Anbieter zurückgreifen. Bitte berücksichtigen Sie bei diesen Förderdarlehen auch den Beleihungsauslauf.

Wie lange dauert die Abwicklung? Wann erfolgt die Auszahlung?

Wie lange dauert die Abwicklung? Wann erfolgt die Auszahlung? Ihren Finanzierungsantrag nebst den beigefügten Unterlagen werden wir nach Eingang in unserem Hause innerhalb weniger Tage prüfen. Nachdem eventuell bestehende Fragen mit Ihnen abgestimmt worden sind, erhalten Sie umgehend Ihr verbindliches Angebot mit tagesaktuellen Konditionen.
Ab Erhalt haben Sie drei Werktage Zeit, uns dieses Angebot zum Zeichen Ihrer Annahme und Sicherung der Konditionen unterschrieben zukommen zu lassen. Wegen der kurzen Annahmefrist empfehlen wir Ihnen, uns die Annahmeerklärung vorab per Fax zu übermitteln. Anschließend werden wir die uns vorliegenden Unterlagen sowie Ihre Annahme an den Ihnen genannten Darlehensgeber weiterreichen. Von ihm erhalten Sie nach kurzer Zeit die endgültige Zusage in Form eines Darlehensvertrages zu den vereinbarten Konditionen.
Die Vertragserstellung kann manchmal durch besondere Umstände auch etwas länger dauern. Um uns dennoch für eine möglichst schnelle und reibungslose Betreuung Ihrer Finanzierung einsetzen zu können, bitten wir Sie, uns bereits im Finanzierungsantrag Ihren gewünschten Auszahlungstermin zu nennen.
Bitte beachten Sie, dass nach Abschluss des Darlehensvertrages noch die grundbuchlichen Sicherheiten zur Auszahlung des Darlehens geschaffen werden müssen. Hierfür sollten Sie vorsichtshalber einen Zeitraum von ca. 6 bis 8 Wochen (gerechnet ab Antragstellung) einplanen. Im Wesentlichen wird diese Zeit von Ihrer Mitwirkung sowie der Schnelligkeit des von Ihnen beauftragten Notars und des zuständigen Grundbuchamtes bestimmt.Eine Auszahlung in kürzerer Zeit als 4 Wochen (gerechnet ab Antragstellung) können wir nicht gewährleisten. Bitte stellen Sie daher Ihren Finanzierungsantrag frühzeitig.

Teilauszahlungen? Teilauszahlungsgebühr?

Bei Neubauten ( evtl. auch bei An- oder Ausbauten ) wird das Darlehen grundsätzlich nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) in bis zu 7 Teilbeträgen, entsprechend dem Baufortschritt, ausgezahlt. Soll davon abgewichen werden, teilen Sie uns das unbedingt mit.
Evtl. ist auch ein Darlehensgeber aufgrund besonderer Umstände nicht bereit, 7 Teilauszahlungen zuzulassen. Wir werden Sie hierauf jedoch gesondert hinweisen. Für diese Teilauszahlungen fallen keine Kosten an.

Wieso ist der Grundschuldzins höher als der Nominalzins?

In der Grundschuld wird grundsätzlich ein höherer Zinssatz als im Darlehensvertrag vereinbart, um evtl. höhere Darlehenszinsen zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung in der Grundschuld berücksichtigt zu haben.
Es handelt sich hier nur um eine Vorsichtsmaßnahme der Bank, um Zinsschwankungen auszugleichen und damit in einem evtl. Zwangsversteigerungsfall rückständige Zins- und Tilgungsleistungen auffangen zu können. Im normalen Finanzierungsverlauf zahlen Sie lediglich den im Darlehensvertrag vereinbarten Zinssatz an die Bank.

Was geschieht mit meinen persönlichen Informationen?

Ihre persönlichen Daten behandelt die CIOS® Bank- und Immobilienberatung GmbH streng vertraulich. Selbstverständlich werden sie nicht an Dritte (außer dem Finanzierungsinstitut) weitergegeben, sondern nur in Ihrem Sinne und nach datenschutzrechtlichen Vorgaben behandelt.

Kann man beim Kauf die Gebäudeversicherung wechseln?

Kann man beim Kauf die Gebäudeversicherung wechseln? Im Zuge des Kaufs einer Immobilie treten Sie automatisch in die bereits bestehende Gebäudeversicherung ein. (vgl. § 69 VVG)
Diese Gebäudeversicherung kann von Ihnen aber innerhalb eines Monats nach der grundbuchlichen Eigentumsumschrift mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. (vgl. § 70 VVG)
Anschließend können Sie eine neue Versicherung bei einer Gesellschaft Ihrer Wahl abschließen. Auf Ihren Wunsch unterbreiten wir Ihnen gern ein günstiges Angebot.
Um die vom Verkäufer bereits gezahlte Versicherungsprämie auszunutzen, empfehlen wir Ihnen eine Kündigung zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode. Der Kauf bzw. Verkauf sollte der Versicherungsgesellschaft angezeigt werden. (vgl. § 71 VVG)